Sicherheit geht vor!
Der Deutsche Kanu-Verband fordert alle Kanusportlerinnen und -sportler auf, bei der Ausübung des Kanusports grundsätzlich Schwimmhilfen oder Rettungswesten zu tragen. Dies wurde beim Frühjahrs-Verbandausschuss durch Verabschiedung eines neuen Positionspapiers nochmals bekräftigt. Der DKV gibt darin eine Reihe von Empfehlungen zum Tragen auf verschiedenen Gewässertypen, eine Einordnung der unterschiedlichen Arten von Rettungswesten und Schwimmhilfen und stellt die Vorgaben in den verschiedenen deutschen Bundesländern und auch im internationalen Vergleich dar.
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Download: Positionspapier zum Tragen von Rettungswesten und Schwimmhilfen (PDF, 329 KB)
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Download: Anlage 2 zum Positionspapier (PDF, 140 KB)
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Schwimmhilfen-Pflicht in Sachsen bei bestimmten Voraussetzungen
Videos der Deutschen Kanujugend zum Thema:
* ANMERKUNG: Der Begriff „Schwimmweste“ existiert im offiziellen Sprachgebrauch nicht. Es wird unterschieden in Rettungswesten (ohnmachtsicher, sehr hoher Auftrieb) und Schwimmhilfen (erfordern aktives Handeln, geringerer Auftrieb, im Kanusport üblich). Dennoch verwenden wir hier in der Überschrift (und auch sonst meist) den umgangssprachlichen Begriff „Schwimmweste“. Ihr wisst, was gemeint ist...