Ab 1. März: Floßgraben nur eingeschränkt befahrbar!
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- Kategorie: Leipziger Gewässer
- Veröffentlicht: Sonntag, 01. März 2026 00:00
Auch für das laufende Jahr gilt die Allgemeinverfügung über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben durch die Stadt Leipzig. Wieder gelten die bekannten Einschränkungen, analog zu den Vorjahren.
Für uns Paddelnde ist wichtig: vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge ausschließlich in der Zeit
- von 11:00 bis 13:00 Uhr
- von 15:00 bis 18:00 Uhr und
- von 20:00 bis 22:00 Uhr
den Floßgraben befahren. Das Ufer darf auf einem 20 Meter breiten, beidseitigen Uferstreifen weder betreten noch befahren werden.
Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Zeitkorridore, es werden auch immer wieder Kontrollen durchgeführt. Der Ärger ist vermeidbar, die Strafen sind hoch!
Dass diese Maßnahmen greifen, zeigt das Eisvogel-Monitoring 2025 der Stadt Leipzig.

Ihr habt sie sicher auch schon auf den Leipziger Stadtgewässern getroffen: die grünen Müllsammelboote #GreenKayak. Das Pilotprojekt war für 2024 und 2025 angesetzt und schon in der ersten Saison wurden 1.960 kg Müll von 1.205 Paddelnden aus den Leipziger Stadtgewässern gefischt. Ein stolzes Ergebnis.
Aktuelle Situation (4. Februar): Die Bauarbeiten an der neue Karlbrücke über die Stadtelster ruhen derzeit witterungsbedingt. Die Fertigstellung wird sich nach Wiederaufnahme der Bautätigkeiten wohl noch bis Juni hinziehen. Eine Einschränkung für den Bootsverkehr ist für die ausstehenden Betonierarbeiten an der stromauf gelegenen Brückenkappe, den Geländerbau und die Verlegung des Belags nicht zu erwarten.
Der DKV sammelt bis zum Jahresende das Angebot an Gemeinschaftsfahrten für das Sportprogramm der kommenden Saison. Die gemeldeten Fahrten (in der Regel mehr als 1.000 Veranstaltungen) lassen sich auch in der 










